Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche zur Prävention von Übergriffen, Missbrauch und sexualisierter Gewalt für die Gemeinde St. Paulus in Brüssel
-
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im Jahr 2013 die Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der DBK eingeführt.
In Folge hat auch das Katholische Auslandssekretariat die Gemeinden, die in seinem Verantwortungsgebiet liegen, aufgefordert ein Konzept für ebendiese Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen zu erstellen. Mit dem hier vorliegenden Dokument kommen wir als Kath. Kirchengemeinde St. Paulus, Brüssel, diesem Aufruf nach.
Aber nicht nur deswegen. Wir haben dieses Konzept erstellt, weil wir großen Wert darauflegen, die Würde, Integrität und Unantastbarkeit der Menschen – gleich welchen Alters in unserer Kirchengemeinde zu schützen.
Wir sind uns der großen Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst. Es ist unsere Pflicht, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen.
In unserer Kirchengemeinde sollen sie, gerade vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes, Respekt und Wertschätzung erfahren. Wir wollen ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse achten, ihre persönlichen Grenzen wahren und einfühlsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz umgehen.
Wir sehen in jeder – nicht nur sexuellen- Grenzüberschreitung, in jedem – nicht nur sexuellen – Missbrauch zugleich einen Akt der Gewalt und einen Missbrauch von Macht. Missbrauch ist nicht nur eine Straftat, sondern auch ein schwerer Angriff auf die Würde und Integrität eines Menschen. Vor diesem Hintergrund soll dieses Schutzkonzept helfen, ein höchstmögliches Maß an Sensibilität, Wachsamkeit und Transparenz für die Wahrung der Grundbedürfnisse und Grundrechte von Schutzbedürftigen zu entwickeln und eine „Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens“ auf- und auszubauen.
-
Wer sind wir und wie sich die Gemeinde organisiert
Kirchlicher Kontext
Sankt Paulus ist eine von etwa 120 deutschsprachigen, katholischen Auslandsgemeinden weltweit. Als solche werden wir vom Katholischen Auslandssekretariat (KAS) in Bonn, einer Einrichtung der Deutschen Bischofskonferenz, betreut und unterstützt. Als eine der über 60 Auslandsgemeinden der Erzdiözese Mechelen-Brüssel gehören wir geographisch und kirchenrechtlich zum Dekanat Brüssel Nord-Ost.
Hauptamtliche Mitarbeiter der Gemeinde
Der Pfarrer unserer Gemeinde wird vom KAS aus seinem Heimatbistum (derzeit das Erzbistum Köln) entsandt und untersteht damit allen arbeitsrechtlichen Regelungen der entsendenden Diözese. Die Pastoralreferentin ist seit November 2016 direkt von der Gemeinde St. Paulus angestellt, für sie gelten die in Belgien bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen. Die Finanzierung der Pastoralreferentenstelle wird jedoch weiterhin von der deutschen und der österreichischen Bischofskonferenz getragen.
Darüber hinaus arbeiten eine Sekretärin, ein Kantor und ein Hausmeister in Teilzeit in St. Paulus.
Rechtlicher Rahmen für das Schutzkonzept für die deutschsprachige Auslandsgemeinde in Brüssel
Als deutsche Auslandsgemeinde in Belgien gelten für uns die örtlichen kirchlichen und gesetzlichen Regeln. Wir fühlen uns aber auch den Standards der Kirche im deutschsprachigen Raum verpflichtet:
Die Hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter müssen sowohl nach den Vorgaben des KAS, als auch nach den Vorgaben des Bistums Brüssel/Mechelen alle 5 Jahre eine Präventionsschulung nachweisen. Diese wird im Rahmen der Auslandsseelsorgertagungen absolviert und von dort zertifiziert.
Im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen und anderen schutzbedürftigen Menschen in unserer Gemeinde, gibt es vom belgischen Ortsbistum derzeit keine Vorgaben für die Erstellung eines institutionellen Schutzkonzeptes.
Im Bistum Brüssel/Mechelen wurde jedoch ein entsprechender Verhaltenskodex für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die in den Ortsgemeinden des Bistums tätig sind erarbeitet, der seit 2019 in den Gemeinden nachgelebt und umgesetzt werden soll.
https://www.kerknet.be/sites/default/files/19%2006%2026%20Code%20de%20conduite%20-%20contenu.pdf
Als deutschsprachige Auslandsgemeinde, möchten wir uns jedoch auch den in den Bistümern Deutschlands und Österreichs gültigen Standard zum Vorbild nehmen.
Siehe dazu die verschiedenen Rahmenordnungen:
Deutsche Bischofskonferenz: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2019/2019-207b-Rahmenordnung-Praevention.pdf
Österreichische Bischofskonferenz: https://www.ombudsstellen.at/rahmenordnung
-
Als Auslandsgemeinde ist es unsere Hauptaufgabe, den Menschen seelische, geistige und religiöse Heimat zu sein. Wir möchten für Menschen da sein, die aus den unterschiedlichsten Gründen in Brüssel und Belgien sind, zu Besuch, für einige Jahre oder für immer. Die Vorbereitung der Sakramente und die Möglichkeit, Gottesdienste in deutscher Sprache zu feiern spielen dabei eine zentrale Rolle.
Wir sind stolz darauf, dass insbesondere für Kinder und Jugendliche unsere Gemeinde St. Paulus ein geschützter Raum ist, in dem sie sich unter Wahrung ihrer Integrität geistlich und menschlich entfalten können. Dass dies jedoch leider nicht zu jeder Zeit selbstverständlich war, haben uns die Berichte von Gewalt und Missbrauch in der kirchlichen Arbeit schmerzlich vor Augen geführt.
Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche unsere Gemeinde St. Paulus als Raum positiver christlicher Werte, Begegnung und Entwicklungsmöglichkeit erleben. Dieses Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll dazu beitragen, diesen geschützten Rahmen dauerhaft zu erhalten und fortzuschreiben.
-
Als Auslandsgemeinde ist St. Paulus eine Gemeinschaft, deren Mitglieder nicht auf ein bestimmtes Territorium beschränkt sind: Gemeindemitglied ist, wer in Belgien lebt und sich der Gemeinde zugehörig fühlt. Dies trifft in der Regel auf deutschsprachige Katholiken aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Belgien zu, die in Brüssel und Umgebung wohnen.
St. Paulus ist geprägt durch viele Familien mit Kindern und Jugendlichen. Die ältere Generation ist nicht sehr stark vertreten, weil viele Menschen nach ihrer Pensionierung in ihre Heimat zurückkehren. Junge Erwachsen verlassen Brüssel in der Regel nach dem Abitur und sind daher in St. Paulus auch nicht oft anzutreffen.
Ein Teil unserer Gemeindemitglieder ist dauerhaft in Belgien ansässig. Die Kinder dieser Familien besuchen in der Regel eine der Europaschulen oder eine belgische Schule. Andere sind für einige Jahre nach Belgien entsandt und verlassen unsere Gemeinde dann wieder. Viele dieser Familien schicken ihre Kinder auf die «internationale Deutsche Schule Brüssel ».
Diese Situation prägt St. Paulus insofern, als dass zwar eine gewisse Kontinuität in der Gemeinde vorhanden ist, gleichzeitig aber immer wieder neue Menschen und mit ihnen Prägungen, Ideen und Bedürfnissen kommen und gehen.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich durch die vielen beruflichen Kontakte der Gemeindemitglieder untereinander: ein überdurchschnittlich großer Teil arbeitet im Umfeld der EU-Institutionen.
Als deutschsprachige katholische Kirchengemeinde in Brüssel sind wir ein Ort, an dem deutschsprachige Gottesdienste gefeiert und Traditionen aus dem deutschsprachigen Raum gepflegt werden. Dazu gehören z.B. der Martinsumzug und die Sternsingeraktion. Auch unsere pastorale Arbeit, Liturgie und die Vorbereitung auf den Empfang der Sakramente sind vor allem durch die Traditionen im deutschsprachigen Raum geprägt und weniger durch das belgische Umfeld.
Insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten wir an vielen Stellen eng mit der deutschsprachigen evangelischen Emmaus-Gemeinde zusammen. Viele ökumenische Angebote werden dabei schwerpunktmäßig von der einen oder anderen Gemeinde getragen und durchgeführt – auch wenn Teilnehmer aus beiden Gemeinden dazu eingeladen sind.
Unsere Kinder- und Jugendarbeit wird wesentlich von ehrenamtlichen Mitarbeitenden mitgetragen. Dabei handelt es sich in der Regel um Eltern, die sich für ihre Kinder engagieren. Das bringt in manchen Bereichen einen häufigen Wechsel derjenigen mit sich, die Verantwortung in einem bestimmten Bereich übernehmen: Sind die Kinder aus einem Angebot „herausgewachsen“, geben auch ihre Eltern in den meisten Fällen die Verantwortung wieder ab.
-
St. Paulus ist keine Territorialgemeinde. Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist der Weg in unser Gemeindehaus weit und kann daher in der Regel nicht allein bewältigt werden. Die Kinder- und Jugendarbeit unserer Gemeinde konzentriert sich daher auf die Wochenenden und « Blockveranstaltungen ». In vielen Bereichen gibt es eine hohe Fluktuation im Betreuer-Team.
Die Ministranten-Arbeit bildet zusammen mit dem Sommerlager das Kernstück unserer Kinder- und Jugendarbeit. Dabei sehen wir nicht nur die Kinder, sondern auch die Jugendlichen, die bereits Leitungsaufgaben übernehmen, als Zielgruppe: Sie sollen ebenso wie die Kinder im Glauben und für ihr Leben gestärkt werden.
Hier sind die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit genannt, die von der St. Paulus-Gemeinde getragen werden. Viele begreifen wir als ökumenische Veranstaltungen auch wenn die Vorbereitung nicht immer ökumenisch läuft: sie sind auch für evangelische Teilnehmer offen – so wie es umgekehrt Veranstaltungen in der Emmausgemeinde gibt, zu denen auch Kinder und Jugendliche aus St. Paulus eingeladen sind.
Zu den laufenden Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit in St. Paulus gehören:
- Ministranten
- Sommerlager
- Sternsingeraktion
- Erstkommunionvorbereitung
- Firmung
- Kinder- und Jugendwochenenden, Jugendfahrten, Lebenswochen
- Familienwochenende
- Jugendtreff
- Kinderchor
- Kindergottesdienst und Ökumenische Kinderkirche (ÖKiKi)
- Bastel- und andere Treffen
-
Wenn wir davon sprechen, für Kinder und Jugendliche in St. Paulus geschützte Räume zu schaffen und zu erhalten, so bedeutet dies, dass wir diese Schutzbefohlenen nicht nur vor strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt und Missbrauch, sondern vor jeglicher Form von Grenzverletzung als unangemessener Verhaltensweise und Übergriffen schützen wollen.
Unter diesen Begriffen verstehen wir folgendes (vgl. Institutionelles Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen am Kolleg St. Blasien):
Grenzverletzung
Eine einmalige oder gelegentliche unangemessene Verhaltensweise, die nicht selten unbeabsichtigt geschieht und die sich sprachlich und / oder körperlich ausdrücken kann. Die ‚Unangemessenheit‘ bemisst sich nicht nur an objektiven Kriterien, sondern auch am subjektiven Erleben der Betroffenen. Grenzverletzungen treten immer wieder auf, ihnen gilt besondere Aufmerksamkeit in der Gestaltung der Beziehung mit Schutzbefohlenen. Potentielle Täter nutzen bewusst den ‚Graubereich‘ von Grenzverletzungen in ihrer Strategie, um Reaktionen zu testen und Übergriffe vorzubereiten.
Übergriffe
Im Unterschied zu ‚Grenzverletzungen‘ geschehen ‚Übergriffe‘ niemals unbeabsichtigt. ‚Übergriffig‘ handelnde Personen setzen sich über gesellschaftliche Normen, institutionelle Regeln, fachliche Standards und den Widerstand der Opfer hinweg und versuchen, das Selbstbestimmungsrecht des anderen zu überwinden. Beispiele sind: abwertende oder sexistische Bemerkungen oder die bewusste Missachtung von Schamgrenzen z.B. durch scheinbar zufällige Berührungen. Gerade unter Gleichaltrigen werden Übergriffe oft als Gewalt erlebt, weil ihr Widerstand gewaltsam überwunden wird. Anders verhält es sich, wenn das Opfer aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses gar keinen Widerstand leisten kann oder will.
Missbrauch
Übergriffe werden zu Missbrauch, wenn eine besondere Machtposition bzw. eine Abhängigkeitsbeziehung ausgenutzt wird. Ein Mensch missbraucht seine Position bzw. das Vertrauen eines anderen, indem er dessen Grenzen gezielt überschreitet – nicht selten unbemerkt oder unter dem Anschein guter Absichten. Der typische und auch statistisch bei weitem am häufigsten auftretende Missbrauch geschieht nicht durch wildfremde Personen, sondern findet innerhalb eines institutionell etablierten Vertrauensverhältnisses statt, beispielsweise innerhalb einer Familie, eines Vereins, einer Jugendgruppe oder auch in Schulen, Internaten und Pflegeeinrichtungen. Sehr oft ist der Missbrauch kein Einzelereignis, sondern prägt die Beziehung von Täter und Opfer über einen längeren Zeitraum. Dieser wurde vom Täter durch systematische ‚Beziehungsarbeit‘ gezielt vorbereitet und durch Schweigegebote gegenüber Dritten abgesichert.
Sexualisierte Gewalt
Unter sexualisierter Gewalt verstehen wir alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z.B. Durchführung sexueller Handlungen an einem Schutzbefohlenen oder Aufforderung eines Schutzbefohlenen zu sexuellen Handlungen am eigenen oder fremden Körper, exhibitionistische Handlungen, die Förderung sexueller Handlungen von Minder jährigen sowie Besitz, Ausstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials. (vgl. Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen – DBK)
-
Als Hauptamtliche Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige in St. Paulus betreuen wir Kinder und Jugendliche in verschiedenen Bereichen und arbeiten mit ihnen zusammen. Die jungen Menschen sind uns anvertraut worden. Damit tragen wir eine große Verantwortung für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Deshalb haben wir auch die Pflicht, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen.
Als Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige in St. Paulus stellen wir daher folgende Regeln ins Zentrum unserer Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen:
- Wir begegnen Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
- Wir achten ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse.
- Wir stärken ihre Persönlichkeit.
- Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für die Themen und Probleme, die heranwachsende Menschen bewegen.
- Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.
- Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
Um den Schutz von Kinder- und Jugendlichen in St. Paulus zu gewährleisten, werden in St. Paulus folgende Präventionsmaßnahmen angewendet, überprüft und fortentwickelt:
- Ein für alle Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige geltender Verhaltenscodex
- Regelungen für hauptamtliche und ehrenamtlich Tätige
- Aus- und Fortbildungen
1. VERHALTENSCODEX
Kernstück des Schutzkonzepts ist ein allgemeingültiger Verhaltenscodex für unsere Gemeinde (Anhang 2). Er dient dazu, einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur in Sankt Paulus zu schaffen und zu erhalten.
Ziel ist es, den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätigen eine Orientierung für ein adäquates Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch in der kirchlichen Arbeit verhindert.
Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich schriftlich dazu, diese Verhaltensregeln zum achtsamen Umgang miteinander verbindlich anzuerkennen. Weiter bietet er für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Orientierung und Handlungssicherheit im Alltag.
Die verbindlichen und konkreten Verhaltensregeln beiziehen sich auf folgende Bereiche:
- Atmosphäre des Vertrauens
- Gestaltung von Nähe und Distanz
- Angemessenheit von Auftreten und Wortwahl / Kommunikationsstrukturen
- Angemessenheit von Körperkontakten
- Beachtung der Intimsphäre
- Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Zulässigkeit von Geschenken
- Verhalten auf Freizeiten und Reisen
- Konsequenzen bei der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex
2. REGELUNGEN FÜR HAUPTAMTLICHE MITARBEITER UND EHRENAMTLICHE TÄTIGE
Die Kirchengemeinde trägt die Verantwortung dafür, dass nur Mitarbeiter mit der Betreuung, Begleitung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen betraut werden, die sowohl über die erforderliche fachliche als auch über eine persönliche Eignung verfügen.
Bei der Auswahl, Einstellung und Begleitung von hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen ist diese Eignung zu überprüfen. Sie ist eine wesentliche Aufgabe der Personalführung.
Die Prävention sexualisierter Gewalt wird in Bewerbungs- und Personalgesprächen thematisiert. Alle haupt-, ehrenamtlich und nebenberuflich tätigen Personen sowie Honorarkräfte, die in unserer Pfarrei mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden entsprechend geschult.
Alle hauptamtlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, im Abstand von fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorzulegen, dessen Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate sein darf.
Zu Beginn der Tätigkeit muss außerdem der Verhaltenskodex (Anhang 2) inklusive der Selbstauskunftserklärung (Anhang 3) unterschrieben werden. Ebenfalls sind alle hauptamtlichen Mitarbeiter verpflichtet, alle fünf Jahre die Teilnahme an einer Präventionsschulung nachzuweisen, sofern sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben.
Ehrenamtlich Tätige erhalten am Anfang ihrer Tätigkeit eine Einweisung in den Verhaltenskodex der Kirchengemeinde (Anhang 2) und unterzeichnen diesen. Ebenso füllen alle ehrenamtlich Tätige eine Selbstauskunftserklärung (Anhang 3) aus. Die Zuständigkeit für die Einweisung liegt bei den Verantwortlichen der jeweiligen Gruppen.
Je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen bzw. nach Aufgabe und Einsatz legen auch ehrenamtlich Tätige zu Beginn ihrer Tätigkeit und dann alle 5 Jahre ein Führungszeugnis vor.
In Anhang 4 wird festgelegt, hinsichtlich welcher Kontaktarten und Aufgabenbereiche auch für ehrenamtlich Tätige die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich ist.
Für die ehrenamtlich Tätigen erfolgt die Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse direkt bei Beginn der Tätigkeit. Die hauptamtlichen Mitarbeiter aktualisieren anhand einer vom Pfarrbüro zu erstellenden Liste die in den einzelnen Bereichen tätigen Mitarbeiter, nehmen Einsicht in die Führungszeugnisse und halten die Teilnahme an den jeweils notwendigen Schulungen nach.
3. AUS- UND FORTBILDUNGEN
Alle Menschen, die in St. Paulus mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen in regelmäßigen Abständen (mindestens alle fünf Jahre) Präventionsschulungen besuchen. Die Schulungen sind wichtig, da viele Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auch deshalb geschehen konnten, weil die Menschen im Umfeld kein genaues Wissen über diese lange Zeit totgeschwiegene Form von Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen hatten und weil kein Bewusstsein dafür vorhanden war. Es fehlte vielfach auch aus falsch verstandener Scham an einer Sprachfähigkeit und Handlungssicherheit zu diesem Thema.
Einmal im Jahr müssen für ehrenamtlich Tätige in St. Paulus Schulungsmöglichkeiten durch Fachpersonal angeboten werden.
-
Als ein weiteres Element dieses Schutzkonzepts schafft St. Paulus auch Beschwerdewege bzw. weist alle Gemeindemitglieder auf vorhandene Beschwerdewege hin. Die sogenannten Beschwerdewege sind so formuliert, dass sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene schnell erfassen können, welche internen und externen Beratungs-, Verfahrens-, Beschwerde- und Meldewege es in unserer Kirchengemeinde gibt.
In den im Anhang 5 beigefügten Handlungsleitfäden sind mögliche typische Situationen, die auftreten können, benannt und Handlungsoptionen für die Betroffenen werden aufgezeigt. Darüber hinaus werden Hilfsangebote für Betroffene benannt (Anhang 7).
Die zentrale Ansprechperson bei Verdacht auf Grenzverletzung in unserer Gemeinde wird vom Gemeinderat bestimmt.
-
In den einzelnen Abschnitten dieses Schutzkonzeptes werden Abläufe beschrieben und Regelungen genannt, nach denen Gremien, Gruppen und in der Gemeinde tätige Einzelpersonen das Schutzkonzept umsetzen:
- Verhaltenskodex
- Personalauswahl und Personalentwicklung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Tätigen
- Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen
- Selbstauskunftserklärung
- Aus- und Fortbildung
- Beschwerdewege
Das Qualitätsmanagement dient dazu, die Wirksamkeit dieser Abläufe und Regelungen des Schutzkonzepts feststellen bzw. überprüfen zu können. Alle Abläufe und Vorgaben werden zwei Jahre nach Inkrafttreten des Schutzkonzeptes und danach alle fünf Jahre überprüft. Nach einem Vorfall oder bei Strukturveränderungen erfolgt eine unmittelbare Überprüfung anhand folgender Fragestellungen:
- Werden die Abläufe tatsächlich durchgeführt?
- Werden die Regelungen eingehalten?
- Erfolgen die notwendigen Dokumentationen?
- Wie erfolgte die Bearbeitung konkreter Fälle?
- Sind alle Dokumente auf dem aktuellen Stand?
- Gibt es Rückmeldungen?
- Was muss verbessert werden?
Die Überprüfung erfolgt durch die zentrale Ansprechperson in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat.
-
- Konkrete Ansprechpartner in den Gruppen
- Verhaltenskodex für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Gemeinde St. Paulus, Brüssel
- Selbstauskunftserklärung
- Empfehlung zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeiten hinsichtlich einer verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Handlungsleitfäden
- Dokumentationsbogen
- Beschwerdewege, Ansprechpartner und Hilfsangebote